Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Günter Wendt GmbH

I. Geltung der Bedingungen

1. Für alle unsere Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.

2. Abweichende Bedingungen des Abnehmers die von uns nicht ausdrücklich für den Einzelfall schriftlich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

II. Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Alle Vertragsabschlüsse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dasselbe gilt für Nebenabreden und Vertragsänderungen.

3. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

4. Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen und technische Daten in unseren Prospekten oder sonstigen Drucksachen oder auf unserer Webseite gelten nur annäherungsweise.

III. Lieferung

1. Vereinbarte Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung der Ware.

2. Die Lieferfrist verlängert sich in allen Fällen höherer Gewalt, sowie durch sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unserer Einflussnahme liegen, wie z.B. Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Stromsperren bei uns oder unseren Vorlieferanten. In solchen Fällen kann der Besteller nach setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, ein Anspruch auf Schadenersatz und auf Ersatz des Verzögerungsschadens wird jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Teillieferungen sind zulässig.

4. Aufträge werden nur in den Mengen (oder einem Vielfachen davon) ausgeführt, die in den Preislisten und Angeboten unter „Verpackungseinheit“ aufgeführt sind.

Soweit erteilte Aufträge nicht mit den angegebenen Verpackungseinheiten oder einem Vielfachen davon übereinstimmen, sind wir berechtigt, eine weitere oder die nächstgrößere Verpackungseinheit des betreffenden Artikels zu liefern.

5. Bei Sonderanfertigungen kann es zu einer fertigungsbedingten Mengenabweichung von +/- 10 % kommen. Mindestbestellmengen sind produktionsbedingt.

6. Die Auswahl der Versandart und Verpackung liegt in unserem Ermessen, soweit keine besonderen Vereinbarungen getroffen worden sind.

7. Die Gefahr geht auf den Besteller über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, wenn die Sendung das Betriebsgrundstück verlassen hat.

8. Gelangensbestätigung im Rahmen innergemeinschaftlicher Lieferungen müssen zeitnah an uns zurück bestätigt werden.

9. Unsere Kunden verpflichten sich unsere Auftragsbestätigungen zu prüfen. Abweichungen sind innerhalb 48 Stunden zu beanstanden.

IV. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Bei Sendungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Netto-Warenwert (ohne Mehrwertsteuer) von unter EUR 250,- verstehen sich unsere Preise ab Werk oder Lager. Sendungen mit einem Bestimmungsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verstehen sich frei deutsche Grenze unverzollt.

2. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Die durch Eil- und Expressgut-Sendungen entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Abnehmers.

4. Nicht listenmäßige Waren oder solche mit Zwischenmaßen unterliegen einem durch die Sonderherstellung bedingtem Preisaufschlag, der vor Vertragsabschluss zu vereinbaren ist. Unterbleibt diese Vereinbarung oder ist die genaue Festsetzung des Preises nicht möglich, so erfolgt diese unter Zugrundelegung der entstandenen Selbstkosten mit einem entsprechenden Gewinnzuschlag.

5. Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tage nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tage ohne Abzug, abweichende Bedingungen sind auf der Vorderseite dieses Formulars ausgewiesen. Skonto-Basis ist der Nettorechnungsbetrag.

6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen.

7. Abweichende Bedingungen können im Einzelfall schriftlich vereinbart worden sein.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher, auch die künftig erst entstehenden Forderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen.

2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die Abtretung der Kaufpreis-Forderung aus der Weiterveräußerung des Abnehmers.

3. Der Abnehmer darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterveräußern; jede anderweitige Verfügung darüber, insbesondere die Vorpfändung oder Sicherungsübereignung, ist unzulässig.

4. Der Abnehmer hat uns unverzüglich zu unterrichten, wenn unsere Rechte an der Vorbehaltsware durch Pfändung oder sonstigen Maßnahmen Dritter beeinträchtigt oder gefährdet werden.

VI. Mängelhaftung

1. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Aussehen und Abmessungen der Ware berechtigen nicht zur Reklamation.

2. Der Empfänger ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang sorgfältig zu untersuchen und erkennbare Mängel spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich spezifiziert anzuzeigen. Nicht erkennbare Mängel sind 8 Tage nach der Entdeckung, spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung, anzuzeigen.

3. In allen Fällen berechtigter Mängelrügen verpflichten wir uns unter Ausschluss weiterer Leistungsansprüche des Bestellers zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung in unserem Werk.

4. Kann eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht in angemessener Frist erfolgen, behalten wir uns das Recht auf wahlweise Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag vor.

VII. Schadenersatzansprüche

1. Eine Haftung für Schäden gleich welcher Art übernehmen wir nur, wenn diese von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Gleiches gilt für Schadenersatz auf Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung.

2. Mit Übersendung von Angeboten, Preislisten bzw. Auslieferung von Schleif- und Poliermitteln übernehmen wir keinerlei Haftung für die Anwendung oder Art der Verwendung, wenn diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. Der Besteller ist in jedem Fall verpflichtet sich über die Verwendbarkeit der gelieferten Schleif- und Poliermittel für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck selbst zu überzeugen.

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Windeck.

2. Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen uns und dem Abnehmer ist Siegburg.

3. Wir weisen darauf hin, dass wir im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs innerbetrieblich notwendige Daten von Ihnen speichern.